Am Text der für das Arbeitszeugnis hauptsächlich relevanten Bestimmungen (das sind § 39 AngG und § 1163 ABGB) hat sich in den letzten knapp 100 Jahren praktisch nichts verändert. Dennoch bietet diese Thematik seit jeher Stoff für unzählige gerichtliche Entscheidungen. Der aktuelle Stand in Lehre und Rechtsprechung wird im Folgenden kurz dargestellt.
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