Der Gesetzgeber hat kürzlich ein Gesetz zur Reform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR-Reformgesetz) beschlossen, das mit 1. 1. 2015 in Kraft treten wird. Die Reform ist weitreichend, wenngleich sie nicht mit den Grundprinzipien der GesbR bricht, und wurde zum Anlass genommen, auch bisher ungeregelten Institutionen des Gesellschaftsrechts explizite Rechtsgrundlagen zu verleihen, zB der actio pro socio. Zahlreiche GesbR-Bestimmungen wurden nach dem Vorbild des OG-Rechts ausgestaltet, teilweise auch das OG-Recht selbst anlässlich der Reform modifiziert.

