Der OGH hat in der Entscheidung 17 Os 13/12h vom 25. 2. 2013 ausgesprochen, dass entgegen älterer Judikatur nunmehr von echter Konkurrenz zwischen § 302 und § 304 StGB auszugehen ist. Er begründet dies damit, dass das über den Missbrauch der Amtsgewalt hinausgehende Korruptionsunrecht nicht durch die alleinige Subsumtion nach § 302 StGB abgegolten wird.
17 Os 13/12h

