Die EuUnterhaltsVO, (FN ) welche seit 18. 6. 2011 anzuwenden ist, verweist in ihrem Art 15 hinsichtlich der Bestimmung des auf Unterhaltssachen anwendbaren Rechts auf das Haager Unterhaltsprotokoll. (FN ) Im folgenden Beitrag wird daher ein Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des HUP geboten.
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