Die Schnittstellen zwischen den beiden Rechtsgebieten bestehen im Falle von Körperschäden bzw Tod einer sozialversicherten bzw geschädigten Person. In diesen Fällen ist eine Koordination notwendig, weil aus beiden Bereichen Leistungen gebühren können und eine doppelte Schadensliquidierung verhindert werden soll. Die Kernfrage lautet also: Wie werden die beiden Systeme aufeinander abgestimmt?
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