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Auskunft außerstreitig

Gesellschaftsrecht - JudikaturJudikaturRoman Alexander RauterJAP 2011/25JAP 2011, 228 - 229 Heft 4 v. 12.1.2012

Nach der Lehre können Aktionäre ihren Auskunftsanspruch im Falle der Verweigerung klagsweise durchsetzen. Der OGH folgt dieser Ansicht nicht: Der Anspruch ist im Außerstreitverfahren geltend zu machen.

6 Ob 155/11d

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