Das am 1. 7. 2010 in Kraft getretene Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 (IRÄG 2010) (FN ) bringt grundlegende Änderungen im österreichischen Insolvenzrecht. Nicht nur wird die "Konkursordnung" zur "Insolvenzordnung" und der Ausgleich komplett gestrichen, sondern es existiert seit Juli auch ein neues Sanierungsverfahren mit oder ohne Eigenverwaltung. Hinzu kommen Neuerungen in diversen Teilbereichen. Aufgrund des Umfangs der Reform soll diese im Rahmen zweier Beiträge dargestellt werden, (FN ) wobei der erste Teil jenen Änderungen des materiellen und prozessualen Insolvenzrechts gewidmet ist, die (auch) das Konkursverfahren betreffen. Besonderheiten des Sanierungsverfahrens werden Schwerpunkt des zweiten Beitrags sein.

