Mit 1. 1. 2010 ist das Familienrechts-Änderungsgesetz 2009 (BGBl I 2009/75) in Kraft getreten, das unter anderem Änderungen im ABGB und EheG mit sich bringt. Im folgenden Überblick werden die wesentlichsten Neuerungen im Hinblick auf Patchwork-Familien, Adoption, Ehegüterrecht und Vorausvereinbarungen über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse dargestellt und an Hand von Beispielen erläutert.

