Bei Änderungen im Unternehmen, die erhebliche Auswirkungen auf die Situation der Arbeitnehmer (AN) haben, steht das Instrument des Sozialplans zur Verfügung, um zugunsten der AN soziale Abfederungsmaßnahmen bei Arbeitsplatzverlust oder sonstigen arbeitsrechtlichen Einbußen zu erreichen.
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