Mit 1. Jänner 2010 ist das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG), BGBl I 2009/135, in Kraft getreten, womit gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit zur Legalisierung ihrer Beziehung eröffnet wird. Der nachstehende Beitrag soll einen Überblick über die zivilrechtlich relevanten Vorschriften geben sowie Parallelen aber auch Unterschiede zum Eherecht aufzeigen.
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