Die Insolvenzrechtsreform 2010 brachte wesentliche Veränderungen des österreichischen Insolvenzrechts. Im Rahmen des Beitrags JAP 2010/2011/6, 44 wurden bereits jene Neuerungen dargestellt, die für sämtliche Verfahrensvarianten - also Konkurs-, Sanierungs- und Schuldenregulierungsverfahren - von Bedeutung sind. Im Folgenden soll ein Überblick über das neue Sanierungsverfahren und die den Konkurs natürlicher Personen betreffenden Änderungen gegeben werden.

