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Einladung nicht registrierter Gesellschafter zur Generalversammlung

Gesellschaftsrecht - JudikaturJudikaturRoman Alexander RauterJAP 2010/10JAP 2010, 100 - 101 Heft 2 v. 18.2.2010

In der Zeit zwischen dem Erwerb eines GmbH-Geschäftsanteils und der Eintragung des Gesellschafters in das Firmenbuch gilt der Erwerber gegenüber der Gesellschaft noch nicht als Gesellschafter (§ 78 GmbHG). Mit dieser Regelung verbinden sich bis dato einige offene Fragen; in der vorliegenden E nahm der OGH zu einem Sachverhalt Stellung, in dem sich ein zum Zeitpunkt der Einberufung nicht registrierter Gesellschafter auf eine mangelhafte Einladung berief.

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