Um die Finanzierung zukünftiger terroristischer Anschläge zu verhindern und um fatale humanitäre Auswirkungen auf die ganze Bevölkerung eines mit Sanktionen belegten Staates zu vermeiden, verhängt der UN-Sicherheitsrat seit geraumer Zeit "gezielte" Sanktionen gegen namentlich genannte Personen. Angesichts der Grundrechtssensibilität dieser Maßnahmen stellen sich Probleme des Rechtsschutzes im Mehrebenensystem.

