( ASVG § 255 Abs 3 ) Ist ein gehbehinderter Hilfsarbeiter auf dem Weg zu seiner Arbeitsstätte in der Lage, eine Wegstrecke von 500 m zu Fuß zurück zu legen, ist er nicht schon deswegen invalid, weil er für diesen Arbeitsweg wegen notwendiger Pausen um 12 Minuten länger braucht.
OGH 10 Ob S 310/98f v. 13.10.1998