Am Softwaremarkt werden in letzter Zeit vermehrt Programme angeboten, die es dem Arbeitgeber ermöglichen zu überprüfen, welche Internetseiten im www von Mitarbeitern abgerufen werden. Derartige Kontrollprogramme, die z.B. durch jederzeitige Erstellung von Screen-shots - also Momentaufnahmen der Bildschirmdarstellung - jedes beliebigen PCs eines Firmennetzes einr Überwachung der an den PCs tätigen Arbeitnehmer und deren Arbeitszeitverwendung gewährleisten und durch Erstellung und Ausdruck von Berichten über alle Aktivitäten eines Nutzers, dessen „Arbeitspausen“ jederzeit und lückenlos nachweisen können, dürfte jedoch als Kontrollmaßnahme und lückenloses System zur Kontrolle der Arbeitnehmer deren Menschenwürde berühren. (Zur vergleichbaren Problematik des Erfassens der Telefongespräche eines Arbeitnehmers, siehe VwGH 87/01/0034 v. 11. 11. 1987, ARD 3951/11/88.)