vorheriges Dokument
nächstes Dokument

MRK Art 8, Art 10

ArbeitsrechtARD 4933/10/98 Heft 4933 v. 15.5.1998

( MRK Art 8, Art 10 ) Telefongespräche, die von Geschäftsräumlichkeiten aus geführt werden, können ebenso von den Begriffen „Privatleben“ und „Korrespondenz“ im Sinne des Art 8 Abs 1 MRK erfasst sein wie Telefongespräche von zu Hause aus. Jeglicher behördliche Eingriff in das Recht einer Person auf Achtung ihres Privatlebens und ihres Briefverkehrs muss „gesetzlich vorgesehen“ sein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte