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Internationaler Rundblick

RechnungswesenRWZ 2003/68RWZ 2003, 246 Heft 8 v. 20.8.2003

1 Europäische Union/EU-Kommission

Erste „Endorsement“-Schritte durch die EU

Das Accounting Regulatory Committee (ARC) („Regelungsausschuss“)1)1)Das ARC besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten unter Vorsitz der Kommission. Der Ausschuss wurde durch die Kommission in Übereinstimmung mit Art. 6 der Verordnung (EG/1606/2002) betreffend der Anwendung von Internationalen Rechnungslegungsstandards („IAS-Verordnung“) eingerichtet. Kernaufgabe dieses Ausschusses ist, ein Urteil über die Vorschläge der Kommission zur Annahme eines oder mehrerer Internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit Art. 3 der IAS-Verordnung abzugeben. der Europäischen Union hat im Rahmen des Komitologieverfahrens zur Übernahme der „International Financial Reporting Standards“ (IFRS) das „Endorsement“ der IAS 1 bis 41 und die dazugehörigen Interpretationen, mit Ausnahme von IAS 32 und 39 sowie die dazugehörigen Interpretationen SIC 5, 16 und 17, empfohlen.

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