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Stellungnahme zur Behandlung offener Rücklagen im Jahresabschluss von Kreditinstituten 1)1)Beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Handelsrecht und Revision vom 18. Juli 2002.

RechnungswesenFachsenat für Handelsrecht und RevisionRWZ 2003/67RWZ 2003, 245 Heft 8 v. 20.8.2003

Diese Stellungnahme ergänzt die Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision zur _Behandlung offener Rücklagen im Jahresabschluss (KFS-RL 11), die die im Handelsgesetzbuch geregelten offenen Rücklagen behandelt und auch für Kreditinstitute gilt, um die im Bankwesengesetz geregelten Rücklagen, die ausschließlich von Kreditinstituten zu bilden sind.

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