§§ 47, 48 oö BauO 1994
Die Untersagung der weiteren Benutzung einer baulichen Anlage ist gegenüber einem Instandsetzungsauftrag nicht als der geringere baubehördliche Eingriff zu qualifizieren.
VwGH 1. 9. 1998, 98/05/0106
§§ 47, 48 oö BauO 1994
Die Untersagung der weiteren Benutzung einer baulichen Anlage ist gegenüber einem Instandsetzungsauftrag nicht als der geringere baubehördliche Eingriff zu qualifizieren.
VwGH 1. 9. 1998, 98/05/0106