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Fehlen sanitärer Anlagen; Baugebrechen; Instandsetzungsauftrag

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/60bbl 1999, 65 Heft 2 v. 15.4.1999

§ 48 Abs 1 Z 1 oö BauO 1994

Das Fehlen sanitärer Anlagen in einem Objekt, das grundsätzlich für die Benützung von Personen vorgesehen ist, stellt ein Baugebrechen dar.

Ein Instandsetzungsauftrag gem § 48 Abs 1 Z 1 oö BauO 1994 ist nicht erst zu erlassen, wenn die Gefahr bereits besteht, sondern nach sachkundigem Wissen bzw der allgemeinen Erfahrung bei Nichtbehebung des Mangels eine Gefährdung eintreten würde.

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