§ 3a Abs 1 IESG, Art 3 RL 80/987/EWG - Auch wenn ein maßgeblich beteiligter Arbeitnehmer ohne beherrschenden Einfluss auf diese Gesellschaft nach österreichischem Recht für seine Entgeltansprüche keinen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld hat, weil sie als eigenkapitalersetzend zu qualifizieren sind, ergibt sich aus der RL 80/987/EWG (Insolvenz-RL) - von Missbrauchsfällen abgesehen - eine gewisse Mindestsicherung im Ausmaß der vom Arbeitgeber nicht erfüllten Ansprüche für die letzten 3 Monate des Dienstverhältnisses.