§ 3a IESG idF vor BGBl I 2000/142 - Kann auch einem „gewöhnlichen“ Arbeitnehmer nicht unterstellt werden, dass er wegen Zahlungsengpässen der Firma vor Ablauf von 3 Monaten ab Nichtzahlung seines Entgelts aus dem Dienstverhältnis ausgetreten wäre, gebührt dem Dienstnehmer ein Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld in Höhe von 3 Monatszahlungen.
OGH 25.11.2003 , 8 ObS 11/03f