( IESG § 1 Abs 6 Z 4 ) Kam einem bei einer insolventen Kommanditgesellschaft beschäftigten Gesellschafter der Komplementärgesellschaft beherrschender Einfluss auf diese zu, hat er auch dann keinen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld, wenn er zur ASVG-Sozialversicherung angemeldet war und SV-Beiträge abgeführt worden sind.
OGH 8 Ob S 418/97x v. 18.05.1998