Ein Zwischenschritt, der einer Entscheidung eines börsennotierten Unternehmens vorausgeht, kann eine Insider-Information darstellen, über die die Finanzmärkte informiert werden müssen (hier: Information des Aufsichtsratsvorsitzenden sowie weiterer Kollegiumsmitglieder rund 2 Monate vor der Öffentlichkeit über den geplanten Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden). EuGH 28. 6. 2012, C-19/11 , Geltl.