Wird ein Mietvertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen, wobei die Mieterin für die Dauer von 25 Jahren auf die Kündigung verzichtet und die Vermieterin nur aus einem wichtigen Grund iSd MRG kündigen kann, ist für die Bemessung der Mietvertragsgebühr von einer Vertragslaufzeit von 21 Jahren (18 plus 3 Jahre) auszugehen.

