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Benützungsentgelt bei Weiterbenützung des ehemaligen Bestandobjekts

MietrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2026/86immolex 2026, 183 Heft 5 v. 7.5.2026

Wird die geräumte Übergabe des ehemaligen Bestandobjekts vom Bestandnehmer verzögert, dann schuldet er seinem ehemaligen Bestandgeber Benützungsentgelt, und zwar, wenn sich im Einzelfall nichts anderes ergibt, in Höhe des früheren Bestandzinses.

9 Ob 112/25y

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