Nicht nach allen Seiten umbaute Freiflächen sind nur dann Teil des WE-Objekts, wenn sie unmittelbar an das WE-Objekt anschließen und aufgrund der baulichen Gegebenheiten als Bestandteil eines WE-Objekts klar erkennbar sind.
Der Rechtstitel für die einem WEer zustehenden Nutzungsbefugnisse liegt in der Widmung. Die Widmung erfolgt ausschließlich durch die privatrechtliche Einigung der WEer.

