Bereits 2020 wurde eine beschleunigte Normal-Abschreibung eingeführt - nicht zu verwechseln mit der 1/15-Abschreibung bestimmter Herstellkosten gem § 28 Abs 3 EStG. Um Bauanreize zu setzen, wurde diese beschleunigte Abschreibung mit dem Bautenpaket nochmals - allerdings zeitlich befristet - attraktiver gestaltet. Zuletzt hat der Gesetzgeber mit dem AbgÄG 2025 eine Einschränkung bzw Klarstellung vorgenommen. Nachfolgend soll daher zum besseren Verständnis der aktuellen Rechtslage der derzeitige Stand zusammengefasst werden.

