Einen Antrag auf Legung einer Heizkostenabrechnung und auf Zwischenermittlung der Verbrauchsanteile kann auch nur einer von mehreren Mitmietern allein wirksam stellen.
5 Ob 62/25s
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Einen Antrag auf Legung einer Heizkostenabrechnung und auf Zwischenermittlung der Verbrauchsanteile kann auch nur einer von mehreren Mitmietern allein wirksam stellen.
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