Eine Miete vom Mieter des ganzen Hauses ist eine Hauptmiete. Wird der Mietvertrag zwischen dem Eigentümer und dem Mieter des ganzen Hauses wie auch immer beendet, dann tritt der Eigentümer in diesen vom Mieter des ganzen Hauses als Vermieter abgeschlossenen Mietvertrag ein.
3 Ob 87/25b

