Im Fall einer echten Sanierungshauptmiete, bei der der Hauptmieter eine Wohnung im Standard anzuheben hat und dafür seine Investitionen durch die gestattete Untervermietung amortisieren darf, sind Indizien für ein Umgehungsgeschäft der Rückfluss des vom Hauptmieter eingehobenen Untermietzinses an den Hauseigentümer derart, dass dieser im Ergebnis mehr als den Kategoriemietzins erhält, das Fehlen von Investitionen des Hauptmieters, die Speisung solcher Investitionen aus dem Vermögen des Hauseigentümers, die Beherrschung des Hauptmieters durch den Eigentümer oder das Erreichen desselben Zwecks durch Einschaltung von Familienmitgliedern oder sonstigen Strohmännern.

