Der Kanalbetrieb einer Gemeinde (mit Kläranlage, Abwasserpumpwerken etc) ist ein nicht körperschaftsteuerpflichtiger Hoheitsbetrieb der Körperschaft öffentlichen Rechts. Errichtet die Gemeinde eine große Photovoltaik-Anlage, um den hohen Strombedarf des Kanalbetriebs zu decken, und betreibt sie diese Photovoltaik-Anlage als "Volleinspeiser", sodass der gesamte erzeugte Strom an ein Energieversorgungsunternehmen geliefert und der Strom für den Kanalbetrieb von einem Energieversorgungsunternehmen angekauft wird, kann diese Photovoltaik-Anlage nicht dem Kanalbetrieb zugeordnet werden und stellt daher einen eigenständigen körperschaftsteuerpflichtigen Betrieb gewerblicher Art dar.

