In einem Grundbuchsgesuch muss genau angegeben werden, was im Grundbuch eingetragen werden soll. Bei Dienstbarkeiten oder Reallasten muss der Inhalt und der Umfang des einzutragenden Rechts möglichst exakt angegeben werden.
5 Ob 93/22w
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In einem Grundbuchsgesuch muss genau angegeben werden, was im Grundbuch eingetragen werden soll. Bei Dienstbarkeiten oder Reallasten muss der Inhalt und der Umfang des einzutragenden Rechts möglichst exakt angegeben werden.
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