Im Ökosozialen Steuerreformgesetz ist ein neuer Investitionsfreibetrag (IFB) enthalten. Nun ergibt sich durch Erlass der (Entwürfe zur) Verordnung zum erhöhten Investitionsfreibetrag für Investitionen mit ökologischem Schwerpunkt eine Spezifizierung des Gesetzesinhaltes. Diese Verordnung wurde bereits dringend erwartet, da der Investitionsfreibetrag für die Veranlagung 2023 berücksichtigt werden kann und Unternehmen einen gewissen Planungshorizont für Investitionen benötigen.