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Steuerlich neutrale Realteilung oder Grundstückstausch?

ImmobilienbesteuerungRechtsprechungJudikaturErnst Gallimmolex 2023/55immolex 2023, 109 - 110 Heft 3 v. 15.3.2023

Auch mehrere, insb nebeneinanderliegende Grundstücke mit identen Eigentumsverhältnissen können eine wirtschaftliche Einheit bilden. Vermögensgegenstände können grundsätzlich eine wirtschaftliche Einheit bilden, wenn sie demselben Eigentümer gehören. Bezieht sich ein Teilungsvorgang nicht auf ein einziges Grundstück, sondern auf nebeneinanderliegende Grundstücke, für die nicht idente Eigentumsverhältnisse bestehen, sodass keine wirtschaftliche Einheit vorliegt, ist der Teilungsvorgang nicht als steuerneutrale Realteilung, sondern als Tausch zu beurteilen.

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