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Zur Berichtigung und Beiziehung der Parteien im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren

VerfahrensrechtRechtsprechungJudikaturStephanie Kulhanekimmolex 2023/52immolex 2023, 100 - 101 Heft 3 v. 15.3.2023

Der Verwalter des Gebäudes und der mit der Wärmeabrechnung beauftragte Unternehmer haben im Verfahren nach § 25 Abs 1 HeizKG grundsätzlich nur beratende Funktion und keine Parteistellung. Wenn aber an der wärmeversorgten Liegenschaft oder wirtschaftlichen Einheit WE begründet ist, kommt dem Verwalter im Verfahren nach § 25 Abs 1 Z 8 und Z 8a HeizKG Parteistellung zu.

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