Nicht erst die grundbücherliche Einverleibung des Eigentums, die den Erwerbsvorgang abschließt, sondern bereits die obligatorische Bindung durch den Kaufvertrag mit einem Liegenschaftsfremden widerspricht dem Zweck des § 5 Abs 2 WEG. Der Abschluss eines Kaufvertrags vor Ablauf der Wartefrist hat dessen Nichtigkeit zur Folge.
5 Ob 121/22p