Nach der gefestigten Rsp des Fachsenats ist unter einer in die Nutzfläche einzurechnenden "Loggia" ein nach vorne offener, von seitlichen Wänden, einem Boden und einer Decke begrenzter Raum - also ein zumindest fünfseitig umbauter Raum - zu verstehen, der meist in das Gebäude eingeschnitten und dessen nach außen freie Öffnung durch ein Geländer oder eine Brüstung abgegrenzt ist.
5 Ob 165/22h