Nach der ständigen Rechtsprechung des OGH ist für die Frage, ob der Mieter berechtigt ist, die Miete zu mindern, entscheidend, ob die tatsächlich erbrachte "Wohnungsleistung" im Sinne des "bedungenen Gebrauchs" von der "vertraglich geschuldeten" Leistung abweicht. (FN ) Der Beitrag beschäftigt sich mit den für die Beurteilung entscheidenden Parametern - Beurteilungszeitpunkt, erforderliche Bewilligungen, Ausmaß der Gebrauchsbeeinträchtigung bzw Einschränkung des Wohnwerts - und bietet einen Überblick über den Stand der Rechtsprechung zur Mietzinsminderung.