Ein Maklervertrag ist dann ein Fernabsatzgeschäft (mit dem im FAGG geregelten Rücktrittsrecht), wenn bis zum und beim Zustandekommen des Vertrags ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet wurden, so etwa wenn zB nach einer Bewerbung im Internet der Vertrag telefonisch oder per E-Mail zustande gekommen ist.
6 Ob 49/23h