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Voraussetzungen der Kündigung bei gemischter Nutzung des Objekts

MietrechtRechtsprechungJudikaturMartin Eberweinimmolex 2023/151immolex 2023, 327 - 328 Heft 10 v. 12.10.2023

Jedenfalls dann, wenn nach dem konkreten Vertragsinhalt die vereinbarte Verwendung zu beruflichen Zwecken des Mieters der vereinbarten Verwendung für Wohnzwecke gleichwertig ist, kommt der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 5 MRG nicht zur Anwendung, auch wenn der Mieter im Objekt einem üblicherweise in einer Wohnung ausgeübten Beruf nachgeht.

7 Ob 10/23f

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