In der Praxis gibt es viele Gebäude, die gemischt genutzt werden, die also sowohl zur Erzielung von steuerpflichtigen als auch steuerfreien Umsätze verwendet werden. Da ein Vorsteuerabzug nur dort gegeben ist, wo steuerpflichtige oder echt steuerbefreite Umsätze erzielt werden, stellt sich dabei die Frage der direkten Zuordnung der Vorsteuern zu diesen Umsätzen und in jenen Fällen, wo keine direkte Zuordnung möglich ist, die Frage des richtigen Vorsteuerschlüssels.