Der Traum vom Eigenheim wird für viele immer schwerer realisierbar. Um Kosten zu sparen, wird auch bei Bauträgerprojekten immer öfter die Erbringung von Bauleistungen durch den Erwerber selbst nachgefragt. Doch - ist dieses Ansinnen mit dem BTVG vereinbar? Und welche Fallstricke gilt es aus Bauträgersicht zu vermeiden?
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