Vereinbarungen über die Beschränkung oder den Ausschluss von Gewährleistung sind im Zweifel einschränkend auszulegen.
1 Ob 79/23h
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Vereinbarungen über die Beschränkung oder den Ausschluss von Gewährleistung sind im Zweifel einschränkend auszulegen.
1 Ob 79/23h
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