Wurde eine Liegenschaft (Eigentumswohnung) zu Vermietungszwecken angekauft und von der Käuferin an ihren Ehemann zu fremdüblichen Bedingungen vermietet, der die Wohnung in der Folge an die gemeinsame unterhaltsberechtigte Tochter zur Nutzung überlässt, wird dadurch die Unternehmereigenschaft der Käuferin der Wohnung nicht ausgeschlossen. Da die Aufwendungen zur Anschaffung der Wohnung der Vermietung der Immoblilie dienten, welche als wirtschaftliche Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen einzustufen ist - und nicht zur unmittelbaren Nutzungsüberlassung im Angehörigenverhältnis -, ist die Käuferin zum Abzug der aus dem Kauf der Wohnung resultierenden Vorsteuerbeträge berechtigt.