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"Gemischte Neuschaffung" - Teil- oder Vollanwendung?

MietrechtRechtsprechungJudikaturStephanie Kulhanekimmolex 2022/61immolex 2022, 147 - 148 Heft 4 v. 1.4.2022

Eine Neuschaffung des Mietgegenstands liegt im Allgemeinen nur dann vor, wenn durch bauliche Maßnahmen Mietgegenstände neu gewonnen wurden, die bisher überhaupt nicht zur Verfügung standen oder zur Verwendung als Wohnräume oder Geschäftsräume nicht geeignet waren.

5 Ob 184/21a

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