Dem Wohnungsgebrauchsberechtigten an einer Wohnung, an der kein WE begründet ist, kommt nicht die Rechtsstellung eines WEers zu, weshalb ihm keine Unterlassungsansprüche auf Basis des § 16 WEG 2002 zustehen.
3 Ob 173/21v
Dem Wohnungsgebrauchsberechtigten an einer Wohnung, an der kein WE begründet ist, kommt nicht die Rechtsstellung eines WEers zu, weshalb ihm keine Unterlassungsansprüche auf Basis des § 16 WEG 2002 zustehen.
3 Ob 173/21v