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"Mängel" im Begriffssystem des WGG

WohnungsgemeinnützigkeitsrechtBeitragAufsatzNanna Julika Safferthal, Michaela Zadrazilimmolex 2021/50immolex 2021, 97 - 101 Heft 3 v. 10.3.2021

Mängel in der Geschäftsführung einer gemeinnützigen Bauvereinigung sind nach der Diktion des WGG je nach Art und Schweregrad der Verfehlung in bloße Beanstandungen und echte Mängel zu unterteilen. Für die Abgrenzung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe zueinander bedarf es einer entsprechenden Auslegung.

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