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Grillen am Flussufer: mittelbarer Störer und Gemeingebrauch

LiegenschaftsrechtRechtsprechungJudikaturAndrea Holly, Ulrich E. Palmaimmolex 2021/165immolex 2021, 346 - 347 Heft 10 v. 7.10.2021

1. Der Liegenschaftseigentümer ist für eine nachbarrechtliche Unterlassungsklage nur dann als mittelbarer Störer passiv legitimiert, wenn er die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit hat, Störungen durch Dritte zu steuern und zu verhindern.

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