Eine Zinsminderung kann auch wegen schon bei der Übergabe bestehender Mängel des Bestandobjekts eintreten. Hat der Mieter diese Mängel bei der Anmietung aber bereits gekannt und den Mietvertrag dennoch ohne Vorbehalte geschlossen, dann ist dieser Zustand des Bestandobjekts der Vertragsinhalt; eine Zinsminderung tritt nicht ein.
4 Ob 18/21g